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AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gematic Automotive GmbH

1. Geltungsbereich

Der gesamten Geschäftsverbindung, sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen von GEMATIC AUTOMOTIVE liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn GEMATIC AUTOMOTIVE Aufträge ausführt, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen.

Die Bedingungen von GEMATIC AUTOMOTIVE gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware seitens des Kunden als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

2. Angebote und Vertragsschluss

Alle Angebote von GEMATIC AUTOMOTIVE sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Kunde ist an Bestellungen grundsätzlich drei Wochen gebunden. Zum wirksamen Vertragsabschluss ist eine schriftliche Auftragsbestätigung von GEMATIC AUTOMOTIVE erforderlich. Diese wird durch Lieferung oder Rechnungsstellung ersetzt. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder den Bedingungen von GEMATIC AUTOMOTIVE bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis.

Die mit der Ausführung der Arbeiten befassten Mitarbeiter von GEMATIC AUTOMOTIVE sind nicht berechtigt, Arbeiten auszuführen, die über die getroffene Vereinbarung hinausgehen. Sie sind auch nicht bevollmächtigt, für GEMATIC AUTOMOTIVE Vereinbarungen zu treffen.

Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, insbesondere in Prospekten oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich zusätzlich schriftlich vereinbart wird.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Plänen und anderen Unterlagen behält sich GEMATIC AUTOMOTIVE alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht und das Eigentum, vor. Der Kunde verpflichtet sich, solche Dritten nicht zugänglich zu machen.

3. Lieferung / Erfüllungsort

Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich.
Auslieferung und Versand von Ware erfolgen auf Gefahr und Kosten des Kunden. GEMATIC AUTOMOTIVE ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Interesse und auf Kosten des Kunden zu versichern.

Sollte GEMATIC AUTOMOTIVE in Lieferverzug geraten, kann der Kunde etwaige Rechte gemäß § 437 BGB erst geltend machen, wenn eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen ohne Ergebnis verstrichen ist.

Teillieferungen sind zulässig und können vom Kunden nicht zurückgewiesen werden.

4. Preise, Zahlungsbedingungen

Preisangaben gelten in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütungen für Dienstleistungen und sonstige Arbeiten richten sich nach den bei Auftragserteilung jeweils gültigen GEMATIC AUTOMOTIVE-Preislisten.

Lieferungen und Leistungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum und Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn GEMATIC AUTOMOTIVE die Gegenforderung anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung mit GEMATIC AUTOMOTIVE, soweit nicht GEMATIC AUTOMOTIVE die Forderung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist.

Bei Zahlungsverzug des Kunden kann GEMATIC AUTOMOTIVE gegenüber Kaufleuten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.

5. Mängelrüge und Gewährleistung

Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestell¬ten Sachen 1 (ein) Jahr, wenn es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt. Ansonsten gilt die gesetzliche Ver¬jährungs¬frist. Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist 1 (ein) Jahr, wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt.

Bei Mängelrügen durch Kaufleute sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Übergabe schriftlich gegenüber GEMATIC AUTOMOTIVE zu rügen. Anderenfalls können insoweit keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden.

GEMATIC AUTOMOTIVE leistet keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Kunden in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist. GEMATIC AUTOMOTIVE übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Lieferungen in Farbe und Form gleichmäßig ausfallen oder mit Mustern oder Proben übereinstimmen. Solche Abweichungen stellen keine Fehler der Ware dar, soweit sie bei fachgerechter Verwendung oder Verarbeitung das Gesamtbild nur unwesentlich beeinträchtigen.
Die Produkte werden fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen des gelieferten gegenüber dem bestellten Produkt sind zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.

Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so ist der Kunde verpflichtet, GEMATIC AUTOMOTIVE alle entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

6. Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt bis zum Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum. Ist der Kunde ein Kaufmann, behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

Wird Vorbehaltsware vom Kunden veräußert oder mit anderen Gegenständen verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung bzw. Verbindung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an GEMATIC AUTOMOTIVE ab; GEMATIC AUTOMOTIVE nimmt diese Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware entspricht dem von GEMATIC AUTOMOTIVE in Rechnung gestellten Betrag zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen.

Der Kunde ist zur Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt, dass die im zuvor bezeichneten Absatz beschriebenen Forderungen tatsächlich auf GEMATIC AUTOMOTIVE übergehen. Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Kunde nicht berechtigt.
Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für GEMATIC AUTOMOTIVE, ohne sie zu verpflichten.

GEMATIC AUTOMOTIVE ermächtigt den Kunden, unter Vorbehalt des Widerrufes zur Einziehung der an sie abgetretenen Forderungen. Die Befugnis von GEMATIC AUTOMOTIVE, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. GEMATIC AUTOMOTIVE verpflichtet sich, die Forderungen nicht selbst ein-zuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Auf Verlangen von GEMATIC AUTOMOTIVE hat der Kunde die Schuldner der an GEMATIC AUTOMOTIVE abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Auch GEMATIC AUTOMOTIVE ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

Übersteigt der Wert der ihr eingeräumten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10%, so ist GEMATIC AUTOMOTIVE insoweit zur Übertragung oder Freigabe nach Wahl des Kunden verpflichtet.

7. Schadensersatz des Kunden

Soweit der Kunde Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu leisten hat, ist GEMATIC AUTOMOTIVE berechtigt, diesen mit 15 % des vereinbarten Brutto-Entgeltes zu pauschalieren. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde hat die Möglichkeit, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Eine hiernach geleistete Zahlung wird auf Schadensersatzansprüche von GEMATIC AUTOMOTIVE gegen den Kunden voll angerechnet.

8. Haftung

GEMATIC AUTOMOTIVE haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur in folgenden Fällen:

a) auf Schadensersatz, der auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ist der Kunde nicht Endverbraucher im Sinne von § 13 BGB, ist bei grob fahrlässigem Verschulden die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt;

b) auf Schadensersatz, der eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit zum Gegenstand hat, unabhängig von dem Grad des zugrundeliegenden Verschuldens; und/oder

c) wenn der Kunde Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche geltend macht, die die Verletzung unserer wesentlicher vertraglichen Pflichten, der sog. Kardinalpflichten, zum Gegenstand haben, unabhängig von dem Grad des zugrundeliegenden Verschuldens. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Kunden seinem Sinn und Zweck nach zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Außer in den Fällen a) – c) ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

Hiervon unberührt bleibt die Haftung von GEMATIC AUTOMOTIVE nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten in der Kundenkartei von GEMATIC AUTOMOTIVE gespeichert und im Rahmen der Abwicklung des Zahlungs¬verkehrs und der Zahlungsregulierung weitergegeben werden.

10. Sonstiges

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts sowie der Regeln des internationalen Privatrechts.

Erfüllungsort ist, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, für alle Verpflichtungen der Vertragspartner der Sitz von GEMATIC AUTOMOTIVE.

Koblenz ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

Ist oder wird eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird in diesem Fall einvernehmlich durch eine andere wirksame ersetzt, die wirtschaftlich und nach dem beabsichtigten Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Stand: März 2015

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